$8,500,000 - 1 Alexander Place, Glen Cove, NY 11542|MLS # 1020346
Property Description « German »
Eine außergewöhnliche Gelegenheit, Gewerbeimmobilien an einem unvergleichlichen Standort an der Cedar Swamp Road in Glen Cove zu erwerben. Die 1,98 Acres große Fläche bietet außergewöhnliche Werte für Investoren, Entwickler und Eigennutzer gleichermaßen. Das 31.800 Quadratfuß große zweigeschossige Gebäude befindet sich auf 1,98 Acres. Ursprünglich 1960 erbaut und 1980 sowie 2023 erheblich renoviert, bietet es eine Mischung aus etablierter Infrastruktur und modernen Updates. Mit Deckenhöhen von 17 Fuß im Erdgeschoss und 15 Fuß im Obergeschoss. In einem der begehrtesten Gewerbekorridore von Long Island gelegen, ist dies eine seltene Gelegenheit, ein erhebliches strategisch gelegenes Asset mit erheblichem langfristigem Wert und endlosen Möglichkeiten zu erwerben. Bequemer Zugang zu wichtigen Straßen und den umliegenden Gemeinden an der North Shore. Nahe dem Einkaufs-, Gastronomie- und Verkehrsangebot von Glen Cove. Ob Sie eine bestehende Operation erweitern oder ein langfristiges Investitionsobjekt erwerben, 1 Alexander Place vereint Größe, Lage und Potenzial in einem der wachstumsstarken Gewerbemärkte von Nassau County. Zusätzliche Grundstücke 204 und 1023. A. Zulässige Hauptnutzungen. a) Geschäftliche oder professionelle Büros, Forschungs-, Design- und Entwicklungs-Labore. b) Herstellung, Montage, Verarbeitung, Umwandlung, Veredelung, Reinigung oder sonstige Verarbeitung oder Lagerung von Produkten oder Materialien mit Ausnahme von Müll, Abfall, Rückständen oder Abfällen jeglicher Art. Es darf nur Öl, Gas oder Elektrizität als Brennstoff verwendet werden, es sei denn, eine Anlage, die einen anderen Brennstoff verwendet, kann unter der Bedingung genutzt werden, dass der Bauinspektor feststellt, dass diese Anlage keine Belästigungen verursacht und keine nachteiligen Auswirkungen auf benachbarte Nutzungen oder die natürliche Umwelt der Stadt hat. B. Die folgenden Nutzungen sind ausdrücklich untersagt. a) Schlachtung oder Verarbeitung von Tieren, Geflügel, Fischen oder deren Bestandteilen oder Herstellung von Waren, deren Hauptbestandteil tierisches oder fischliches Material ist, vorausgesetzt, der Verkauf von frischen oder verarbeiteten Tieren, Geflügel oder Fischen als Lebensmittel ist gestattet. b) Herstellung von schweren Chemikalien wie z. B. Säuren oder anderen ätzenden Stoffen, Ammoniak und Natronlauge, die Herstellung von Produkten, Harzen, Farbstoffen, Klebstoffen, pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Fetten oder Ölen, Sprengstoffen, Seifen und Reinigungsmitteln, Düngemitteln, brennbaren Gasen, Asphalt- und Teerprodukten sowie die Herstellung oder Produktion von Metallen oder Legierungen in Block- oder Stangenform, die Herstellung von Streichhölzern, Lithium, Öltuch, Gummi oder Gummi-Produkten, die Produktion von Zement, Gips und deren Bestandteilen. c) Heizöl-Tanks und Tanklager. d) Schrotthändler. e) Koks- und Kohlenlager. f) Holzlager und Baustellenmateriallager. g) Lagerung von Baumaschinen und -material. h) Licht- und Kraftwerke. i) Kommunale Müllentsorgung oder andere Deponien. j) Kommunale oder private Verbrennungsanlagen. k) Steinverarbeitung oder Monumentenarbeiten. l) Automobilwerkstätten oder Garagen. m) Jede Nutzung, die Gerüche, Staub, Gase, Dämpfe, Strahlung, Flüssigkeiten, Abgase oder Abwässer, Vibrationen, Lärm oder andere Gefahren schafft und/oder abgibt, die der Gesundheit, Sicherheit, Bequemlichkeit oder dem allgemeinen Wohl der Gemeinschaft abträglich sind. n) Kein Gebäude darf für Wohnzwecke genutzt werden, es sei denn, ein Zimmer, eine Suite oder ein Haus kann für einen Hausmeister und dessen Familie bereitgestellt werden. o) Es darf keine Außenlagerung angrenzend an Wohngebiete geben.
C. Grundstücksfläche und Gebäudeanforderungen für Hauptnutzungen. a) Minimale Grundstücksfläche: 20.000 Quadratfuß. b) Minimale Breite: 75 Fuß. c) Minimale Front: 50 Fuß. d) Minimale Ablehnung von der Grundstücksgrenze: 50 Fuß. e) Minimale Hinterhof: 25 Fuß zur Grundstücksgrenze, es sei denn, diese Grundstücksgrenze bildet die Grenze zu einem Wohngebiet, in diesem Fall sollte der Hof mindestens 75 Fuß oder eine Entfernung von dreimal der Höhe des Gebäudes betragen, je nachdem, was größer ist.
MLS #
1020346
Baujahr
1960
Steuern (jährlich)
$158,803
Brennstoffart
Erdgas
Klimaanlage
Zentral-Klimaanlage
Zug
0.2 Meilen: "Glen Street"
0.5 Meilen: "Sea Cliff"
Kaufpreis
Darlehensbetrag (monatlich)
Anzahlung
Zinssatz
Laufzeit des Darlehens
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房屋概況 Property Description « German »« ENGLISH »
Eine außergewöhnliche Gelegenheit, Gewerbeimmobilien an einem unvergleichlichen Standort an der Cedar Swamp Road in Glen Cove zu erwerben. Die 1,98 Acres große Fläche bietet außergewöhnliche Werte für Investoren, Entwickler und Eigennutzer gleichermaßen. Das 31.800 Quadratfuß große zweigeschossige Gebäude befindet sich auf 1,98 Acres. Ursprünglich 1960 erbaut und 1980 sowie 2023 erheblich renoviert, bietet es eine Mischung aus etablierter Infrastruktur und modernen Updates. Mit Deckenhöhen von 17 Fuß im Erdgeschoss und 15 Fuß im Obergeschoss. In einem der begehrtesten Gewerbekorridore von Long Island gelegen, ist dies eine seltene Gelegenheit, ein erhebliches strategisch gelegenes Asset mit erheblichem langfristigem Wert und endlosen Möglichkeiten zu erwerben. Bequemer Zugang zu wichtigen Straßen und den umliegenden Gemeinden an der North Shore. Nahe dem Einkaufs-, Gastronomie- und Verkehrsangebot von Glen Cove. Ob Sie eine bestehende Operation erweitern oder ein langfristiges Investitionsobjekt erwerben, 1 Alexander Place vereint Größe, Lage und Potenzial in einem der wachstumsstarken Gewerbemärkte von Nassau County. Zusätzliche Grundstücke 204 und 1023. A. Zulässige Hauptnutzungen. a) Geschäftliche oder professionelle Büros, Forschungs-, Design- und Entwicklungs-Labore. b) Herstellung, Montage, Verarbeitung, Umwandlung, Veredelung, Reinigung oder sonstige Verarbeitung oder Lagerung von Produkten oder Materialien mit Ausnahme von Müll, Abfall, Rückständen oder Abfällen jeglicher Art. Es darf nur Öl, Gas oder Elektrizität als Brennstoff verwendet werden, es sei denn, eine Anlage, die einen anderen Brennstoff verwendet, kann unter der Bedingung genutzt werden, dass der Bauinspektor feststellt, dass diese Anlage keine Belästigungen verursacht und keine nachteiligen Auswirkungen auf benachbarte Nutzungen oder die natürliche Umwelt der Stadt hat. B. Die folgenden Nutzungen sind ausdrücklich untersagt. a) Schlachtung oder Verarbeitung von Tieren, Geflügel, Fischen oder deren Bestandteilen oder Herstellung von Waren, deren Hauptbestandteil tierisches oder fischliches Material ist, vorausgesetzt, der Verkauf von frischen oder verarbeiteten Tieren, Geflügel oder Fischen als Lebensmittel ist gestattet. b) Herstellung von schweren Chemikalien wie z. B. Säuren oder anderen ätzenden Stoffen, Ammoniak und Natronlauge, die Herstellung von Produkten, Harzen, Farbstoffen, Klebstoffen, pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Fetten oder Ölen, Sprengstoffen, Seifen und Reinigungsmitteln, Düngemitteln, brennbaren Gasen, Asphalt- und Teerprodukten sowie die Herstellung oder Produktion von Metallen oder Legierungen in Block- oder Stangenform, die Herstellung von Streichhölzern, Lithium, Öltuch, Gummi oder Gummi-Produkten, die Produktion von Zement, Gips und deren Bestandteilen. c) Heizöl-Tanks und Tanklager. d) Schrotthändler. e) Koks- und Kohlenlager. f) Holzlager und Baustellenmateriallager. g) Lagerung von Baumaschinen und -material. h) Licht- und Kraftwerke. i) Kommunale Müllentsorgung oder andere Deponien. j) Kommunale oder private Verbrennungsanlagen. k) Steinverarbeitung oder Monumentenarbeiten. l) Automobilwerkstätten oder Garagen. m) Jede Nutzung, die Gerüche, Staub, Gase, Dämpfe, Strahlung, Flüssigkeiten, Abgase oder Abwässer, Vibrationen, Lärm oder andere Gefahren schafft und/oder abgibt, die der Gesundheit, Sicherheit, Bequemlichkeit oder dem allgemeinen Wohl der Gemeinschaft abträglich sind. n) Kein Gebäude darf für Wohnzwecke genutzt werden, es sei denn, ein Zimmer, eine Suite oder ein Haus kann für einen Hausmeister und dessen Familie bereitgestellt werden. o) Es darf keine Außenlagerung angrenzend an Wohngebiete geben.
C. Grundstücksfläche und Gebäudeanforderungen für Hauptnutzungen. a) Minimale Grundstücksfläche: 20.000 Quadratfuß. b) Minimale Breite: 75 Fuß. c) Minimale Front: 50 Fuß. d) Minimale Ablehnung von der Grundstücksgrenze: 50 Fuß. e) Minimale Hinterhof: 25 Fuß zur Grundstücksgrenze, es sei denn, diese Grundstücksgrenze bildet die Grenze zu einem Wohngebiet, in diesem Fall sollte der Hof mindestens 75 Fuß oder eine Entfernung von dreimal der Höhe des Gebäudes betragen, je nachdem, was größer ist.